Die A1-Bescheinigung weist nach, in welchem EU-/EWR-Staat ein entsandter Arbeitnehmer sozialversichert ist. Sie verhindert doppelte Beitragspflicht und ist bei jedem grenzüberschreitenden Einsatz — auch tageweise — erforderlich.
Der Antrag läuft über den zuständigen Sozialversicherungsträger im Heimatland (in Deutschland: Krankenkasse bzw. DRV). Die A1 gilt für einen definierten Zeitraum und muss auf der Baustelle mitgeführt und bei der FKS/Zoll vorgelegt werden können.
Fehlt die A1 bei einer Prüfung, drohen Bußgelder und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen — zudem ein Indiz für Scheinselbstständigkeit. Auftraggeber sollten die Vorlage vor Einsatzbeginn verlangen.
Ja. Die A1 ist personenbezogen und für jeden entsandten Arbeitnehmer bzw. Selbstständigen einzeln zu beantragen und mitzuführen.
Ja. Bereits eintägige grenzüberschreitende Einsätze erfordern grundsätzlich eine A1-Bescheinigung.
Neben dem entsendenden Unternehmen kann auch der deutsche Auftraggeber in die Haftung geraten — inklusive Nachzahlungen und Bußgeldern.