Ratgeber · Entsendung

A1-Bescheinigung 2026: Pflicht, Antrag & Kontrolle bei Entsendung

Wann die A1-Bescheinigung Pflicht ist, wie Sie sie beantragen und was bei Zoll-Kontrollen zählt.

Von: Sandy Smajić · Gründer & Compliance-Experte, EmployGuardGeprüft von: EmployGuard Compliance-TeamZuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung weist nach, in welchem EU-/EWR-Staat ein entsandter Arbeitnehmer sozialversichert ist. Sie verhindert doppelte Beitragspflicht und ist bei jedem grenzüberschreitenden Einsatz — auch tageweise — erforderlich.

Wann ist sie Pflicht?

  • Bei Entsendung von Arbeitnehmern aus einem anderen EU-/EWR-Staat nach Deutschland.
  • Auch bei selbstständigen Subunternehmern, die grenzüberschreitend tätig sind.
  • Vor Arbeitsaufnahme zu beantragen — rückwirkende Anträge sind riskant.

Antrag & Gültigkeit

Der Antrag läuft über den zuständigen Sozialversicherungsträger im Heimatland (in Deutschland: Krankenkasse bzw. DRV). Die A1 gilt für einen definierten Zeitraum und muss auf der Baustelle mitgeführt und bei der FKS/Zoll vorgelegt werden können.

Bußgelder & Risiken

Fehlt die A1 bei einer Prüfung, drohen Bußgelder und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen — zudem ein Indiz für Scheinselbstständigkeit. Auftraggeber sollten die Vorlage vor Einsatzbeginn verlangen.

So hilft EmployGuard

  • Zentrale Ablage der A1 je Arbeiter und Subunternehmer.
  • Automatische Fristen-Erinnerung vor Ablauf.
  • Sofort vorlegbar bei Zoll-/FKS-Prüfungen.

Häufige Fragen

Braucht jeder entsandte Arbeiter eine eigene A1?

Ja. Die A1 ist personenbezogen und für jeden entsandten Arbeitnehmer bzw. Selbstständigen einzeln zu beantragen und mitzuführen.

Gilt die A1 auch für kurze Einsätze?

Ja. Bereits eintägige grenzüberschreitende Einsätze erfordern grundsätzlich eine A1-Bescheinigung.

Wer haftet, wenn die A1 fehlt?

Neben dem entsendenden Unternehmen kann auch der deutsche Auftraggeber in die Haftung geraten — inklusive Nachzahlungen und Bußgeldern.