Die Baustellenverordnung (BaustellV) und die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind zentrale Säulen für Arbeitssicherheit und rechtliche Compliance auf deutschen Baustellen.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine nationale Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Ihr primäres Ziel ist es, Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auf Baustellen zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Sie legt fest, wer wann welche Verantwortung trägt, um Unfälle und Gesundheitsgefahren präventiv zu vermeiden. Die BaustellV richtet sich an Bauherren und alle am Bau Beteiligten.
EmployGuard unterstützt Bauunternehmen dabei, die Anforderungen der Baustellenverordnung indirekt zu erfüllen, indem es eine präzise Zeiterfassung (NFC/QR, GPS-Geofence) und lückenlose Dokumentation ermöglicht. Dies hilft, MiLoG- und ArbZG-Vorgaben einzuhalten und dient als wichtige Grundlage für die SiGeKo-Planung, Risikoanalyse und Compliance-Audits durch Zoll/FKS. Eine effiziente Verwaltung von Subunternehmer- und Fremdarbeiterdokumenten über unsere Plattform sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit, was für die Koordination des SiGeKo von großem Vorteil ist.
Die Nichtbeachtung der Baustellenverordnung und der damit verbundenen SiGeKo-Pflichten kann gravierende Konsequenzen haben. Dies reicht von erheblichen Bußgeldern und strafrechtlichen Verfolgungen bei groben Verstößen bis hin zu Bauverzögerungen, Stilllegungen von Baustellen und immensem Reputationsschaden. Im schlimmsten Fall kann es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen, die zivilrechtliche Haftungsansprüche nach sich ziehen und die Verantwortlichen persönlich belasten.
Die Verantwortung für die Bestellung eines qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators liegt beim Bauherrn.
Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein Dokument, das die auf einer Baustelle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beschreibt. Er wird immer dann benötigt, wenn ein SiGeKo erforderlich ist.
Nur wenn der Bauherr über die notwendige Sachkunde, Erfahrung und persönliche Zuverlässigkeit verfügt, kann er die SiGeKo-Aufgaben selbst wahrnehmen. Andernfalls muss er einen externen Koordinator beauftragen.
Subunternehmer müssen die Vorgaben des SiGeKo und die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen strikt befolgen. Sie sind zudem verpflichtet, ihre eigenen Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und dafür zu sorgen, dass diese die Schutzmaßnahmen einhalten.