Ratgeber · Arbeitssicherheit

Baustellenverordnung (BaustellV) & SiGeKo: Pflichten für Bau & Handwerk

Die Baustellenverordnung (BaustellV) und die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind zentrale Säulen für Arbeitssicherheit und rechtliche Compliance auf deutschen Baustellen.

Baustellenverordnung (BaustellV) & SiGeKo: Pflichten für Bau & Handwerk
Von: Sandy Smajić · Gründer & Compliance-Experte, EmployGuardGeprüft von: EmployGuard Compliance-TeamZuletzt aktualisiert: 2. September 2026

Was ist die Baustellenverordnung (BaustellV)?

Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine nationale Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Ihr primäres Ziel ist es, Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auf Baustellen zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Sie legt fest, wer wann welche Verantwortung trägt, um Unfälle und Gesundheitsgefahren präventiv zu vermeiden. Die BaustellV richtet sich an Bauherren und alle am Bau Beteiligten.

Wann ist ein SiGeKo zwingend erforderlich?

  • Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.
  • Wenn der Umfang der Arbeiten eine voraussichtliche Dauer von mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Beschäftigten ODER einen Umfang von mehr als 500 Personentagen überschreitet.
  • Wenn auf der Baustelle besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellV durchgeführt werden, unabhängig von der Dauer oder Anzahl der Beschäftigten.

Die zentralen Aufgaben des SiGeKo

  • Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie der Unterlage für spätere Arbeiten.
  • Koordination der Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Beschäftigten.
  • Regelmäßige Begehung der Baustelle, um die Einhaltung der SiGe-Maßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
  • Beratung des Bauherrn in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der Planungs- und Ausführungsphase.

Digitale Unterstützung bei SiGeKo-Pflichten und Dokumentation

EmployGuard unterstützt Bauunternehmen dabei, die Anforderungen der Baustellenverordnung indirekt zu erfüllen, indem es eine präzise Zeiterfassung (NFC/QR, GPS-Geofence) und lückenlose Dokumentation ermöglicht. Dies hilft, MiLoG- und ArbZG-Vorgaben einzuhalten und dient als wichtige Grundlage für die SiGeKo-Planung, Risikoanalyse und Compliance-Audits durch Zoll/FKS. Eine effiziente Verwaltung von Subunternehmer- und Fremdarbeiterdokumenten über unsere Plattform sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit, was für die Koordination des SiGeKo von großem Vorteil ist.

Folgen bei Nichteinhaltung der BaustellV und SiGeKo-Pflichten

Die Nichtbeachtung der Baustellenverordnung und der damit verbundenen SiGeKo-Pflichten kann gravierende Konsequenzen haben. Dies reicht von erheblichen Bußgeldern und strafrechtlichen Verfolgungen bei groben Verstößen bis hin zu Bauverzögerungen, Stilllegungen von Baustellen und immensem Reputationsschaden. Im schlimmsten Fall kann es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen, die zivilrechtliche Haftungsansprüche nach sich ziehen und die Verantwortlichen persönlich belasten.

Häufige Fragen

Wer ist für die Bestellung eines SiGeKo verantwortlich?

Die Verantwortung für die Bestellung eines qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators liegt beim Bauherrn.

Was ist der SiGe-Plan und wann wird er benötigt?

Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein Dokument, das die auf einer Baustelle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beschreibt. Er wird immer dann benötigt, wenn ein SiGeKo erforderlich ist.

Kann der Bauherr die SiGeKo-Aufgaben selbst übernehmen?

Nur wenn der Bauherr über die notwendige Sachkunde, Erfahrung und persönliche Zuverlässigkeit verfügt, kann er die SiGeKo-Aufgaben selbst wahrnehmen. Andernfalls muss er einen externen Koordinator beauftragen.

Welche Rolle spielen Subunternehmer bei der BaustellV?

Subunternehmer müssen die Vorgaben des SiGeKo und die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen strikt befolgen. Sie sind zudem verpflichtet, ihre eigenen Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und dafür zu sorgen, dass diese die Schutzmaßnahmen einhalten.