Ratgeber · Arbeitsschutz & Compliance

BG BAU: Mitgliedschaft, Beiträge, Pflichten & Unfallschutz im Bauwesen

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Baubranche: Erfahren Sie alles über Ihre Pflichten, Beiträge und die Wichtigkeit der Unfallverhütung für Ihren Betrieb.

BG BAU: Mitgliedschaft, Beiträge, Pflichten & Unfallschutz im Bauwesen
Von: Sandy Smajić · Gründer & Compliance-Experte, EmployGuardGeprüft von: EmployGuard Compliance-TeamZuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026

Die BG BAU: Ihr Partner für Arbeitssicherheit im Bau

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie bei der Gebäudereinigung. Ihre Hauptaufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt sie die medizinische Versorgung, Rehabilitation und Entschädigung. Die Mitgliedschaft ist für Bauunternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit automatisch gegeben, sobald ein Unternehmen in der Baubranche tätig wird.

Mitgliedschaft und Anmeldung: Wer gehört zur BG BAU?

Alle Bauunternehmen mit mindestens einem Beschäftigten sind automatisch Pflichtmitglieder der BG BAU. Dazu zählen Betriebe des Hoch- und Tiefbaus, Ausbaugewerbes, des Gerüstbaus und vieler weiterer handwerklicher Bereiche. Selbstständige ohne Angestellte können sich freiwillig versichern, um auch für sich selbst den umfassenden Schutz zu genießen. Die Anmeldung Ihres Unternehmens erfolgt in der Regel durch die BG BAU selbst, sobald sie von der Gewerbeanmeldung Kenntnis erhält. Es ist jedoch ratsam, proaktiv Kontakt aufzunehmen und alle relevanten Daten zu melden.

Berechnung der Beiträge zur BG BAU

Die Höhe der Beiträge zur BG BAU richtet sich primär nach der Lohnsumme Ihres Unternehmens, der Gefahrklasse Ihres Gewerbezweiges und den Aufwendungen der BG BAU für Leistungen und Verwaltung. Eine gute Präventionsarbeit kann sich positiv auf Ihre Beitragsbescheide auswirken, da die BG BAU auch ein Prämienverfahren zur Belohnung unfallfreier Betriebe kennt. Eine exakte Erfassung der Arbeitszeiten ist entscheidend für eine korrekte Lohnabrechnung und damit auch für die präzise Berechnung der BG BAU-Beiträge. Mit digitalen Zeiterfassungssystemen wie EmployGuard stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnsummen jederzeit transparent und nachvollziehbar sind, was Fehlkalkulationen vorbeugt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem MiLoG unterstützt.

Unfallverhütung: Ihre Pflicht, die Expertise der BG BAU

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Dies umfasst die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Einhaltung der DGUV Vorschriften. Die BG BAU unterstützt Sie aktiv bei diesen Aufgaben durch Beratung, Schulungen, Präventionsprogramme und die Bereitstellung von Informationsmaterial. Sie führt auch Betriebsbesichtigungen durch, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überprüfen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

Häufige Fragen

Ist die Mitgliedschaft bei der BG BAU obligatorisch?

Ja, für alle Unternehmen, die im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig sind und mindestens einen Beschäftigten haben, ist die Mitgliedschaft bei der BG BAU gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt automatisch.

Wie kann ich die Beitragshöhe zur BG BAU beeinflussen?

Die Beitragshöhe wird hauptsächlich durch die Lohnsumme, die Gefahrklasse Ihres Betriebs und das Unfallgeschehen beeinflusst. Durch konsequente Unfallverhütung und ein gutes Arbeitsschutzmanagement können Sie die Unfallzahlen senken und unter Umständen von Prämienverfahren profitieren.

Welche Unterstützung bietet die BG BAU Arbeitgebern im Bereich Arbeitsschutz?

Die BG BAU bietet umfassende Unterstützung durch Beratungen, Schulungen, Informationsmaterial, Präventionsprogramme und die Bereitstellung von Expertenwissen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Einhaltung der DGUV Vorschriften.

Können sich selbstständige Bauunternehmer ohne Angestellte bei der BG BAU versichern?

Ja, selbstständige Bauunternehmer ohne Angestellte haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei der BG BAU zu versichern. Dies bietet ihnen den gleichen umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wie für ihre Beschäftigten.