Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie gelten auch für digital erfasste Arbeitszeiten, sofern diese steuerlich relevant sind.
Excel-Tabellen und Papierzettel lassen sich unbemerkt ändern und erfüllen die Unveränderbarkeit meist nicht. Bei einer Betriebsprüfung oder FKS-Kontrolle kann das zu Beanstandungen führen.
Ja, soweit die Aufzeichnungen steuerlich relevant sind (z. B. als Grundlage für Löhne). Die Grundsätze der Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit gelten entsprechend.
In der Regel nicht, da sie nachträglich unbemerkt geändert werden kann. Eine revisionssichere Softwarelösung ist vorzuziehen.
Je nach Zweck 2 Jahre (MiLoG) bis mehrere Jahre steuerlich. EmployGuard bewahrt die Nachweise fristgerecht auf.