Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt den gesetzlichen Mindestlohn fest und verpflichtet Arbeitgeber bestimmter Branchen — insbesondere Bau — zur genauen Aufzeichnung der Arbeitszeit. Es dient der Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit.
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet werden; Unterschreitung des Mindestlohns sogar bis 500.000 €. Fehlende oder manipulierbare Papieraufzeichnungen sind das größte Risiko.
Vor allem für die im SchwarzArbG §2a genannten Branchen (u. a. Bau, Gebäudereinigung, Gastronomie) sowie für Minijobber. Im Zweifel sollten Sie die Arbeitszeit immer vollständig erfassen.
Excel ist manipulierbar und bei FKS-Prüfungen riskant. Eine revisionssichere, digitale Lösung wie EmployGuard ist deutlich sicherer.
Nach MiLoG mindestens 2 Jahre; steuer- und sozialversicherungsrechtlich häufig länger. EmployGuard bewahrt die Nachweise fristgerecht auf.