Wechselnde Baustellen, Überstunden und vergessene Pausen-Abmeldungen führen leicht zu unbeabsichtigten Verstößen. Ohne systematische Erfassung fällt das erst bei einer Prüfung auf.
Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet werden, bei Vorsatz drohen Straftatbestände. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung.
Mindestens 11 Stunden ununterbrochen zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten (§5 ArbZG).
Bei 6–9 Std. Arbeitszeit mind. 30 Min., bei mehr als 9 Std. mind. 45 Min. (§4 ArbZG).
Ja. EmployGuard bewertet jede Schicht auf Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit und markiert Auffälligkeiten zur Freigabe.