Ratgeber · Arbeitszeit

Ruhezeiten & Höchstarbeitszeit nach ArbZG — Pausen richtig erfassen

11 Stunden Ruhezeit, max. 8/10 Stunden Arbeit, Pausenregeln — und wie Sie Verstöße automatisch erkennen.

Von: Sandy Smajić · Gründer & Compliance-Experte, EmployGuardGeprüft von: EmployGuard Compliance-TeamZuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026

Die wichtigsten Regeln des ArbZG

  • Werktägliche Höchstarbeitszeit: 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden bei Ausgleich.
  • Ruhepausen: mind. 30 Min. bei 6–9 Std., mind. 45 Min. bei über 9 Std.
  • Ununterbrochene Ruhezeit von mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Warum das auf dem Bau oft schwierig ist

Wechselnde Baustellen, Überstunden und vergessene Pausen-Abmeldungen führen leicht zu unbeabsichtigten Verstößen. Ohne systematische Erfassung fällt das erst bei einer Prüfung auf.

Bußgelder

Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet werden, bei Vorsatz drohen Straftatbestände. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung.

Automatische Prüfung mit EmployGuard

  • Automatischer Pausenabzug nach konfigurierbaren Regeln (>6h → 30 Min., >9h → 45 Min.).
  • Warnungen bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit und zu kurzer Ruhezeit.
  • Compliance-Center mit Freigeben/Ablehnen je Zeiterfassung.

Häufige Fragen

Wie lange ist die gesetzliche Ruhezeit?

Mindestens 11 Stunden ununterbrochen zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten (§5 ArbZG).

Wann sind welche Pausen Pflicht?

Bei 6–9 Std. Arbeitszeit mind. 30 Min., bei mehr als 9 Std. mind. 45 Min. (§4 ArbZG).

Prüft EmployGuard die Einhaltung automatisch?

Ja. EmployGuard bewertet jede Schicht auf Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit und markiert Auffälligkeiten zur Freigabe.