Ratgeber · Subunternehmer

Scheinselbstständigkeit bei Subunternehmern vermeiden — Kriterien & Nachweise

Kriterien, Risiken (SV-Nachzahlung) und die Dokumente, mit denen Sie auf der sicheren Seite sind.

Von: Sandy Smajić · Gründer & Compliance-Experte, EmployGuardGeprüft von: EmployGuard Compliance-TeamZuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein vermeintlich selbstständiger Subunternehmer faktisch wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber.

Typische Kriterien der DRV

  • Weisungsgebundenheit und feste Eingliederung in den Betrieb.
  • Nur ein Auftraggeber, kein eigenes unternehmerisches Risiko.
  • Keine eigenen Betriebsmittel, Arbeit unter fremdem Namen.

Welche Nachweise schützen Sie?

  • A1-Bescheinigung bei entsandten Arbeitern (EU).
  • Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG (Bauabzugsteuer).
  • Gewerbeanmeldung, eigene Betriebsmittel und mehrere Auftraggeber.

So unterstützt EmployGuard

Das Subunternehmer-Modul verwaltet A1, Freistellungsbescheinigung, Finanzamt-Zuordnung und Arbeiter-Dokumente zentral — mit Ablaufverfolgung, automatischen Erinnerungen und KI-Dokumentenanalyse. So sind alle Nachweise bei Prüfungen sofort griffbereit.

Häufige Fragen

Wer haftet bei Scheinselbstständigkeit?

In der Regel der Auftraggeber: Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz länger) und mögliche strafrechtliche Folgen.

Reicht die A1-Bescheinigung allein?

Nein. A1 belegt die Sozialversicherung im Heimatland, ersetzt aber nicht die Gesamtwürdigung. Sie sollten zusätzlich Freistellungsbescheinigung, Gewerbenachweise und unternehmerische Selbstständigkeit dokumentieren.

Wie hilft EmployGuard konkret?

Alle relevanten Nachweise je Subunternehmer und Arbeiter liegen zentral vor, mit Fristen-Erinnerungen und Compliance-Status — ideal für die Vorlage bei DRV- oder Zoll-Prüfungen.