Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein vermeintlich selbstständiger Subunternehmer faktisch wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber.
Das Subunternehmer-Modul verwaltet A1, Freistellungsbescheinigung, Finanzamt-Zuordnung und Arbeiter-Dokumente zentral — mit Ablaufverfolgung, automatischen Erinnerungen und KI-Dokumentenanalyse. So sind alle Nachweise bei Prüfungen sofort griffbereit.
In der Regel der Auftraggeber: Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz länger) und mögliche strafrechtliche Folgen.
Nein. A1 belegt die Sozialversicherung im Heimatland, ersetzt aber nicht die Gesamtwürdigung. Sie sollten zusätzlich Freistellungsbescheinigung, Gewerbenachweise und unternehmerische Selbstständigkeit dokumentieren.
Alle relevanten Nachweise je Subunternehmer und Arbeiter liegen zentral vor, mit Fristen-Erinnerungen und Compliance-Status — ideal für die Vorlage bei DRV- oder Zoll-Prüfungen.