Recht & Compliance

Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026 — was Handwerk & Bau jetzt wissen müssen

In Deutschland besteht die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Erfahren Sie, was das für Handwerk, Bau und Subunternehmer bedeutet — und wie Sie es einfach umsetzen.

Gibt es 2026 eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Ja. Nach dem EuGH-Urteil (2019) und dem BAG-Beschluss (2022, Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Für Bau- und andere Branchen gelten zusätzlich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

Was muss die Zeiterfassung leisten?

  • Erfassung von Beginn, Ende und Pausen — objektiv, verlässlich und zugänglich.
  • GoBD-konforme, revisionssichere und manipulationssichere Aufzeichnung.
  • Aufbewahrung der Nachweise (MiLoG: mind. 2 Jahre; steuerlich oft länger).
  • Bei Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS/Zoll) sofort vorlegbar.

Welche Bußgelder drohen?

Verstöße gegen Dokumentations- und Mindestlohnpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € (MiLoG) geahndet werden; bei Schwarzarbeit drohen weit höhere Sanktionen. Fehlende oder nachträglich manipulierte Nachweise sind bei FKS-Prüfungen ein zentrales Risiko.

So setzen Sie die Pflicht mit EmployGuard um

  • NFC/QR-Zeiterfassung direkt auf der Baustelle — ohne App-Installation.
  • GPS-Standort & Geofence bei jeder Erfassung: manipulationssicher gegen Tag-Klonen.
  • Automatische Prüfung von Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten (ArbZG).
  • Zoll-/FKS-fertige Export (Arbeitszeitnachweis) mit einem Klick.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Zeiterfassungspflicht?

Die Pflicht besteht bereits — sie folgt aus EuGH- und BAG-Rechtsprechung und dem ArbZG. Ein konkretisierendes Gesetz war in Vorbereitung; unabhängig davon müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit heute schon vollständig erfassen.

Reicht ein Stundenzettel auf Papier?

Papier ist zulässig, aber bei FKS-Prüfungen riskant, weil es leicht manipulierbar und schwer nachweisbar ist. Eine digitale, GoBD-konforme Lösung wie EmployGuard unterstützt Sie besser bei der Nachweispflicht.

Ist EmployGuard GoBD- und MiLoG-konform?

Ja. Erfassungen sind revisionssicher, mit Zeitstempel und GPS-Standort versehen und werden fristgerecht aufbewahrt. Der Arbeitszeitnachweis lässt sich Zoll-fertig exportieren.

Funktioniert das ohne Smartphone-App?

Ja. Der Arbeiter tippt den NFC-Tag an oder scannt den QR-Code auf der Baustelle — es öffnet sich eine Web-Seite, keine App-Installation nötig (Android & iPhone).