Ja. Nach dem EuGH-Urteil (2019) und dem BAG-Beschluss (2022, Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Für Bau- und andere Branchen gelten zusätzlich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Verstöße gegen Dokumentations- und Mindestlohnpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € (MiLoG) geahndet werden; bei Schwarzarbeit drohen weit höhere Sanktionen. Fehlende oder nachträglich manipulierte Nachweise sind bei FKS-Prüfungen ein zentrales Risiko.
Die Pflicht besteht bereits — sie folgt aus EuGH- und BAG-Rechtsprechung und dem ArbZG. Ein konkretisierendes Gesetz war in Vorbereitung; unabhängig davon müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit heute schon vollständig erfassen.
Papier ist zulässig, aber bei FKS-Prüfungen riskant, weil es leicht manipulierbar und schwer nachweisbar ist. Eine digitale, GoBD-konforme Lösung wie EmployGuard unterstützt Sie besser bei der Nachweispflicht.
Ja. Erfassungen sind revisionssicher, mit Zeitstempel und GPS-Standort versehen und werden fristgerecht aufbewahrt. Der Arbeitszeitnachweis lässt sich Zoll-fertig exportieren.
Ja. Der Arbeiter tippt den NFC-Tag an oder scannt den QR-Code auf der Baustelle — es öffnet sich eine Web-Seite, keine App-Installation nötig (Android & iPhone).